[Update vom 8.3.19] Stichwort Abgasuntersuchung: Alle Fakten zur AU-Richtlinie Leitfaden 5.01 ab 2018

Die Neuregelung der AU-Richtlinie Leitfaden 5.01 wirft viele Fragen in Kfz Werkstätten auf. Wir zeigen Ihnen, was die drei Stufen für die Abgasuntersuchung bedeuten und welche Schritte für Ihre Werkstatt notwendig sind, damit Sie auch 2018, 2019 und 2021 die AU durchführen können.

Warum wurde die neue AU-Richtlinie notwendig?

Nach den Skandalen in der Autobranche (Stichwort falsche Abgaswerte) hat der Staat eine Revision der AU-Richtlinie beschlossen. So soll gewährleistet werden, dass die theoretisch ermittelten Werte auch praktisch stimmen und Abweichungen schnell erkannt werden.

Um die Abgasuntersuchung neu zu gestalten, wurde der Leitfaden 5 überarbeitet. Im Oktober 2017 veröffentlichte das Verkehrsblatt 19/2017 die Nummer 6.8.2.2 der Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser sogenannte Leitfaden 5.01 beginnt am 1.Januar 2018 verbindlich und das alte, verkürzte Prüfverfahren ohne Endrohrmessung entfällt damit.

Welche Schritte beinhaltet der Leitfaden 5.01?

Der Leitfaden 5.01 besteht aus drei Schritten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Update 3.Januar 2018:Im Verkehrsblatt 24/2017 wurde am 31.Dezember 2017, Nr. 194, bekannt gegeben, dass eine Übergangsfrist bis zum 31.Dezember 2018 festgelegt wurde um mehr Zeit zur Auf- und Umrüstung zu geben. Während dieser Zeit kann der Leitfaden 4 weiterhin für alle Fahrzeuge bis Stufe Euro 5/V genutzt werden. Der Leitfaden 5 ist weiterhin für alle Fahrzeuge einschließlich Stufe Euro 6/VI zulässig. ACHTUNG: Die Endrohrprüfung ist trotzdem verpflichtend und muss manuell durchgeführt werden.

Leitfaden 5.01 Stufe 1 ab 1.Januar 2018:

  • Die AU-Richtlinie sieht in der ersten Stufe die verpflichtende Endrohrprüfung aller Fahrzeuge vor. Das bedeutet, dass die vorgeschriebenen OBD-Prüfverfahren für Benziner und Diesel ab 1.1.2018 wieder die Sichtprüfung der Kontrolllampe Motordiagnose, das Auslesen der OBD-Daten über die OBD-Schnittstelle des Kraftfahrzeugs und die Abgas-Endrohrmessung vorsehen. Hierfür ist ein Update der AU-Tester auf die Softwareversion 5.01 notwendig.
  • Die gesetzlichen Grenzwerte bei der CO-Messung für Benzinfahrzeuge bleiben bestehen.
  • Bei Dieselfahrzeugen ab EZ 01.01.2006 gilt 2018 ein neuer Trübungswert von max. 1,5m-1.

Sollte Ihr Abgastester kein Update erhalten und weiter auf Geräteleitfaden 3, 4  oder 5 laufen, dürfen Sie ab 1.Januar 2018 bis zur Stufe 3 nur noch Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2005 gemessen werden. Bitte beachten Sie die aktualisierten Informationen vom 3.Januar 2018.

Leitfaden 5.01 Stufe 2 ab 1.Januar 2019:

  • In der zweiten Stufe werden die Abgasgrenzwerte für die Trübungsmessung,  beziehungsweise für die CO-Messung, bei Euro-6-Fahrzeugen angepasst.

Leitfaden 5.01 Stufe 3 ab 1.Januar 2021:

  • In der dritten Stufe wird die Trübungsmessung für Dieselfahrzeuge durch eine Partikelzahlmessung am Auspuffendrohr ersetzt, unabhängig von der Erstzulassung (siehe Verkehrsblatt Punkt 16.)
  • Der Leitfaden 5.01 wird durch die Software-Version 6 ersetzt. Dieses Update wird aber erst 2020 vorliegen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit welchem Leitfaden geprüft werden?

In dieser Tabelle zeigen wir Ihnen, welche Fahrzeuge mit welchem Leitfaden getestet werden können:

FahrzeugLeitfaden 4Leitfaden 5Leitfaden 5.01
mit Fremdzündungsmotor ohne oder mit U-KatXXX
mit Fremdzündungsmotor und G-KatXXX
mit Fremdzündungsmotor, G-Kat und OBD
--EZ bis 31.12.2005
XXX
mit Fremdzündungsmotor, G-Kat und OBD
--EZ ab 01.01.2006
X
mit Fremdzündungsmotor, G-Kat und OBD
--Stufe 6
X
mit KompressionszündungsmotorXXX
mit Kompressionszündungsmotor mit OBD
--EZ bis 31.12.2005
XXX
mit Kompressionszündungsmotor mit OBD
--EZ ab 01.01.2006
X
mit Kompressionszündungsmotor mit OBD
--Stufe 6
X

Kalibrierung und Eichung der Abgastester

Bis zum 31.Dezember 2018 ändert sich bei der Eichung der Abgastester nichts. Die Eichbescheinigungen der Eichbehörde sind hierfür völlig ausreichend. Ab dem 01.Januar 2019 müssen alle Abgasmessgeräte von einem akkreditierten Anbieter normenkonform kalibriert werden. Sobald uns hier weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Update 19.Juli 2018: Im Verkehrsblatt 11/2018 wurden am 15.Juni 2018 unter Nummer 99 Genauigkeitswerte für Abgastester ab 1.1.2019 bekannt gegeben. Außerdem wurde unter Nummer 100 über die Kalibrierungsrichtlinien für die Geräte informiert. Da das MessEG (Eich- und Messgesetz) nicht angepasst wurde, bedeutet dies, dass ab 1.1.19 die Geräte geeicht und kalibriert werden müssen. Sollte diese doppelte Belastung aufgehoben werden, informieren wir Sie natürlich umgehend an dieser Stelle. Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen aus dem Update vom 8.März 2019.
Update 08.März 2019: Da die Regelungen zur Kalibrierung und Eichung der Abgastester aus verschiedenen Gründen noch nicht vollständig umgesetzt werden können, haben die unterschiedlichen Bundesländer landesspezifische Übergangsregelungen und -fristen aufgesetzt. Diese können Sie hier einsehen: Übergangsregelungen Abgas

Was bedeutet dies für Ihren Abgastester?

Ob Ihr aktueller Abgastester weiterhin nutzbar ist, hängt von dem Produkt ab. Die Hersteller haben hier unterschiedliche Vorgaben. So lassen sich einige Geräte zwar auf den Leitfaden 5.01 aktualisieren, sind aber in der Stufe 2 nicht mehr einsetzbar. Da dies Herstellerabhängig ist, werden wir hierfür in den nächsten Tagen weitere Artikel veröffentlichen. Abonnieren Sie am besten unseren Newsletter (siehe rechte Spalte), damit Sie zeitnah unsere aktuellen Informationen erhalten.

Hier finden mehr Informationen zu Updates für Texa Abgastester und für Hella Gutmann. Informationen zu Bosch Testern folgen.

Update 08.März 2019: Der ASA-Verband hat eine Geräteliste erstellt, die die Euro 6/VI-fähigen Abgastester zeigt. Sie können die Excel-Liste auf dieser Seite herunterladen: Euro 6-fähige Abgastester

Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gern weiter.

[Dieser Artikel wurde am 1.Dezember 2017 veröffentlicht und zuletzt am 08.März 2019 aktualisiert.]

Kommentare

  1. Hallo und guten Tag,
    Frage?
    Welche Anforderungen gelten für einen AU Messplatz?
    Bzw. Dürfen die AU Messungen auch im Freien , befestigte überdachte Fläche neben der Werkstatt ausgeführt werden?
    Vilen Dank.
    MfG
    Wendelin Rößler

    • Sehr geehrter Herr Rößler,

      es gibt gewisse Vorgaben für den AU Messplatz. Diese betreffen aber Vorsichtsmaßnahmen wie eine ausreichende Belüftung etc. Daher stellt die Einrichtung eines AU Messplatzes im Außenbereich Ihrer Werkstatt kein Problem dar.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Team von Wulf Werkstattausrüstung

Antworten

Kundenbewertung

Jetzt neu: Bewerten Sie uns und
teilen Sie ihre Erfahrungen mit Anderen
Geprüfte Sicherheit
  
             
     Geprüftes Mitglied seit 2011