30 Jahre wurde bei den Richtlinien für die korrekte Scheinwerfereinstellung nichts geändert, dann wurde diese den modernen Lichtanlagen angepasst. Seit 1.Januar 2014 dürfen nur noch neue Scheinwerfereinstellanlagen und Scheinwerfereinstellgeräte eingebaut werden, die der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ entsprechen.
Für ältere, bereits installierte Anlagen gilt bis Dezember 2016 31.Dezember 2017 Bestandsschutz. Ab 2017 1.Januar 2018 müssen dann auch diese Prüfstationen der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Werkstattbesitzer prüfen, ob ihre alten Anlagen Richtlinienkonform sind und diese ggf. austauschen.
Update 7.Februar 2017: Der Bestandsschutz wurde verlängert bis 31.Dezember 2017. Dieses wurde offiziell im Verkehrsblatt 2/2017 vom 31. Januar 2017, Nr. 11 veröffentlicht:"Die Richtlinie ist spätestens ab dem 01.01.2018 an Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer anzuwenden." Das bedeutet alte Scheinwerfereinstellgeräte können dieses Jahr weiterhin benutzt werden und müssen erst ab 1.1.2018 der neuen Richtlinie entsprechen. |
Update 22.November 2017: Da aufgrund von Kapazitätsgrenzen der Kalibrierlabore und der Lieferfristen der Hersteller abzusehen ist, dass bis Ende 2017 nicht alle Prüfplätze abgenommen werden können, prüfen im Moment verschiedene Bundesländer, ob eine geringe Fristverlängerung möglich ist. Welche Bundesländer dies ermöglichen, steht noch nicht fest. Fest steht aber, dass als Voraussetzung für eine Fristverlängerung ein Nachweis notwendig ist, aus dem hervorgeht, dass sich rechtzeitig um eine neues Scheinwerfereinstellgerät bzw. um einen Termin für die Stückprüfung/Kalibrierung gekümmert wurde. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung, wie z.B. eine Auftragsbestätigung des Lieferanten, benötigt. |
Warum gibt es die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO?
Die neue Scheinwerferrichtlinie wurde erstellt, damit auch die neuen hochtechnischen Scheinwerferanlagen eingestellt werden können. Die alten Scheinwerfereinstellgeräte sind nicht kalibrierfähig und können technisch den modernen Lichtsystemen nicht gerecht werden.
Dinge wie adaptives Kurvenlicht (AFS), Xenon- oder LED-Scheinwerfer gehören oft zur Grundausstattung beim Neuwagen. Und auch die Laser-Lichttechnologie wird immer mehr zum Standard in der Kfz-Branche. Damit steigen auch die Anforderungen an ein Scheinwerfereinstellgerät.
Wieso sind die Xenon und LED-Scheinwerfer schwer einzustellen?
Mit einem alten Scheinwerfereinstellgerät ist es schwierig oder gar unmöglich Xenon oder LED-Scheinwerfer korrekt auszurichten. Diese Scheinwerfersysteme erzeugen im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze eine Art Blausaum. Dadurch kann das menschliche Auge nicht die genaue Hell-Dunkel-Grenze erkennen und die Gefahr der falschen Einstellung der Scheinwerfer ist groß. Hinzu kommt, dass jeder Mensch diese Grenze anders interpretiert und damit die Gefahr der Fehleinstellung sehr groß ist.
Eine Falscheinstellung um nur 5mm auf dem Prüfschirm erscheint erstmal nicht viel. Hierbei sollte man beachten, dass diese Abweichung bei Scheinwerfern mit 60m Abblendlicht auf insgesamt 60cm anwächst. In Anbetracht dessen ist zu erkennen, dass die vermeintlich kleine Abweichung von 5mm doch sehr große Auswirkungen hat.
Falsch eingestellte Scheinwerfer sind aber nicht nur ein häufiger HU-Mangel, sie sind auch ein nicht zu unterschätzender Gefahrenfaktoren im Straßenverkehr. Geblendete Fahrzeuge durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer oder schlechte Straßenausleuchtung aufgrund zu niedrig eingestellter Scheinwerfer, können auch zum Unfall führen.
Eine Einstellung der neuen Lichtanlagen durch ein altes Gerät oder „per Auge“ ist also nicht mehr möglich.
Was können die neuen Scheinwerfereinstellgeräte?
Neue Scheinwerfereinstellgeräte entsprechen der aktuellen Richtlinie nach §29 StVZO und können somit für die HU genutzt werden.
Diese Geräte arbeiten mit Kameratechnik und haben eine Funktion mit der sie den störenden Blausaum herausfiltern. Sie definieren damit die exakte Hell-Dunkel-Grenze, welche der Kfz-Hersteller vorgibt.
Beim dynamischen Lichtassistenten LED-Segmentscheinwerfer gibt es sogenannte Referenzsegmente, die eine vertikale und horizontale Hell-Dunkel-Grenze aufweisen. Das digitale Scheinwerfereinstellgerät ermöglicht hier das Auslesen der Koordinaten des Referenzsegments und überträgt diese an das Steuergerät. Mit diesen Informationen wird der Scheinwerfer automatisch neu kalibriert und eine mechanische Einstellung der Scheinwerfer entfällt.
Die Scheinwerfereinstellgeräte nach HU-Scheinwerfereinstell-Prüfrichtlinie §29 StVZO sind also exakt bei der Einstellung und erledigen das Einstellen von allen Scheinwerfern einfach, schnell und oftmals automatisch.
In unserem Online-Shop finden Sie aktuelle, der Richtlinie entsprechende Scheinwerfereinstellgeräte.
Dieser Blog für die Werkstattausrüstung hat geholfen einige offene Fragen zu beantworten. Ein Bekannter aus der Brache sagte mir, dass die Scheinwerfereinstellgeräte welche die §29 StVZO beachten hatten im letzten Jahr zu einem Boom geführt. Anscheinend mussten viele Werkstätten neue Geräte anschaffen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Hallo Mia,
das stimmt, durch die neuen Anforderungen waren viele Werkstätten gezwungen neue SEG anzuschaffen. Dasselbe wird vermutlich auch passieren, wenn die Abgasrichtlinie in die nächste Phase kommt. Wir haben dazu ausführliche Berichte erstellt, damit die Werkstattbesitzer wissen, was auf sie zukommt.
Viele Grüße, Ihr Team von Wulf Werkstattausrüstung