[Update] Kalibrierung und Stückprüfung beim Bremsenprüfstand und Scheinwerfereinstellplatz

Ab 1.1.2017 treten die Übergangsbestimmungen für die Kalibrierung von Bremsenprüfständen in Kraft. Wir klären Sie, was das für Sie als Werkstattbetreiber bedeutet.

Rückblick: Im Winter 2015 entzog die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) 17 Überwachungsorganisationen in Deutschland die Akkreditierung. Das wiederrum brachte die Möglichkeit, dass die Länder den Prüforganisationen Ihre Anerkennung entziehen hätten können und so das System zur Hauptuntersuchung zusammengebrochen wäre. Grund dafür waren Messgeräte für die Kalibrierung von Prüfgeräten, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen und nicht eingehaltene Dokumentationsregeln.

Es wurden schließlich Bestimmungen für die Kalibrierung beschlossen, welche für eine einjährige Übergangszeit gelten. Diese beginnt am 1. Januar 2017.

Neue Regelungen für die Bremsenprüfstand Kalibrierung

Ab dem neuen Jahr werden die Kalibrierungen von Bremsenprüfständen bei der wiederkehrenden Stückprüfung unter strengeren Auflagen durchgeführt. Dies gilt bis zum 1. Januar 2018. Dann treten die endgültigen Bestimmungen für die Kalibrierung in Kraft. Heute steht noch nicht im Detail fest, wie diese Regeln aussehen werden.

Klar ist aber bereits, dass die Kalibrierung von Bremsenprüfständen nur noch mit den korrekten Messmitteln und einem aussagekräftigen Kalibrierschein der DAkkS durchgeführt werden darf. Der Umfang der durchzuführenden Messungen steigt an und es gilt das Prinzip „Kalibrieren-Justieren-Kalibrieren“. Das bedeutet, der Bremsenprüfstand wird zur Dokumentation des Ist-Zustandes zuerst kalibriert. Ist der Ist-Zustand nicht korrekt, wird der Bremsenprüfstand justiert und danach erfolgt eine erneute Kalibrierung.

Regelungen für die Scheinwerfereinstellgeräte Kalibrierung

Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie tritt am 1. Januar 2017 vollständig in Kraft. Von da an dürfen nur noch Scheinwerfereinstellgeräte und Scheinwerfereinstellplätze genutzt werden, die der aktuellen Norm entsprechen. Der Prüfplatz wird zukünftig regelmäßig bei einer Prüfplatz-Kalibrierung überprüft.

Wie die Überprüfung und Kalibrierung der Scheinwerfereinstellgeräte und –plätze durchgeführt wird, steht auch in diesem Fall noch nicht fest. Aber ab 1.Januar 2018 werden die endgültigen Bestimmungen festgelegt und umgesetzt.

Update 22.November 2017: Da aufgrund von Kapazitätsgrenzen der Kalibrierlabore und der Lieferfristen der Hersteller abzusehen ist, dass bis Ende 2017 nicht alle Prüfplätze abgenommen werden können, prüfen im Moment verschiedene Bundesländer, ob eine geringe Fristverlängerung möglich ist. Welche Bundesländer dies ermöglichen, steht noch nicht fest.
Fest steht aber, dass als Voraussetzung für eine Fristverlängerung ein Nachweis notwendig ist, aus dem hervorgeht, dass sich rechtzeitig um eine neues Scheinwerfereinstellgerät bzw. um einen Termin für die Stückprüfung/Kalibrierung gekümmert wurde. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung, wie z.B. eine Auftragsbestätigung des Lieferanten, benötigt.

Was ändert sich für Werkstattbesitzer?

Für Werkstattbesitzer ändert sich soweit nichts. Die Bremsenprüfstands-Richtlinie und die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bleiben so wie veröffentlicht bestehen.

Die Stückprüfung von Bremsenprüfständen, die bereits der Norm entsprechen und die Termine dazu bleiben bestehen und ändern sich nicht. Das bedeutet, wenn Sie bis Ende des Jahres eine Stückprüfung machen, bleibt diese auch weiterhin für 2 Jahre gültig und es muss nicht im nächsten Jahr aufgrund der veränderten Kalibrierungsvorgaben eine neue durchgeführt werden. Spätestens ab 1.1.2020 werden alle Bremsenprüfstände dann nach der aktuellen Kalibrierungsnorm geprüft.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Kalibrierung und Stückprüfung von Bremsenprüfständen und Scheinwerfereinstellgeräten nur durch Kalibrierdienstleister erfolgen darf, die von der DAkkS akkreditiert wurden. Für sehr alte Prüfstände und Prüfstände von Herstellern, die nicht mehr in dem Markt aktiv sind, wird es keine Kalibrierdienstleister geben. Das hat zur Folge, dass diese Bremsenprüfstände bis zum 31. Dezember 2019 ausgetauscht werden müssen, sofern sie nicht sowieso von der Bremsenprüfstands-Richtlinie betroffen waren.

Kalibrierung und Stückprüfung bei Wulf

Haben Sie noch Fragen zur Kalibrierung von Bremsenprüfständen oder Scheinwerfereinstellgeräten? Benötigen Sie eine Stückprüfung Ihrer Werkstattausrüstung? Wenden Sie sich gern an uns unter 04193-755090. Sie finden eine vollständige Übersicht unser angebotenen Dienstleistungen unter www.wulf-service.de.

Kommentare

  1. Stückprüfung neuer Richtlinien bringt keine Verbesserung der Messergebnisse,vorausgesetzt das Messsystem entspricht einer Drehmomentkalibrierung,
    überprüfbar mit Waage und Kalibriergewichten.
    Der Rollendurchmesser ist werkseitig Maßhaltig (zB 200 mm hergestellt) und mit einer
    Abnutzungstoleranz von 2% ( 196 mm )noch Richtlinienkonform.

    TÜV, Dekra prüfen doch seither mit den gleichen Gegebenheiten und verteilen Plaketten
    nach § 29 StVZO u. Anlage VII in Verbindung mit § 41 StVZO

    Neue Richtlinien nur in Deutschland wirksam oder auch in der EU ?

    • Sehr geehrter Herr Walz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Ob neue Richtlinien immer richtig sind, kann man natürlich diskutieren. Am Ende ist es aber leider so, dass diese Dinge von Gremien entschieden werden und wir uns dem anpassen müssen, egal wie sinnvoll das ist. 😉

      Die neuen Vorschriften gelten nur in Deutschland.

      Viele Grüße, Ihr Team von Wulf Werkstattausrüstung

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